Scheinwerfer verursacht Brand

Datum: ……………….. Freitag, 17.04.2009
Alarmierung: …………. 10:25 Uhr
Eintreff E-Stelle: …….. 10:36 Uhr
Einsatzdauer: ………… 30 min.

Fahrzeuge Oow: ……… LF10/6, MTW
Fahrzeuge Now: ……… LF8/TS8, TLF16/25, MTW
Sonstige: ……………… RTW, Streifenwagen Polizei
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Anwohner entdeckten eine ca. 40 cm hohe Flamme und starke Rauchentwicklung auf dem Balkon eines Nachbarn auf der Güterstraße. Sie alarmierten die Feuerwehr.

Lage bei Eintreffen

Es wurde ein teilweise verkohlter Holztisch vorgefunden. Dieser stand vor einem verschmorten Halogenscheinwerfer. der Holzfußboden des Balkons war auf 1m² stark in Mitleidenschaft gezogen. Die anliegende Wand war rußgeschwärzt.
Der Eigentümer begann trotz starker Rauchentwicklung selbst mit Löscharbeiten.

Maßnahmen

Der mit Pressluftatmer ausgerüstete Angriffstrupp ging mit HiPress zur Brandbekämpfung auf den Balkon vor. Der Wassertrupp sperrte die Straße. Da der Eigentümer sich selbst gefährdete und die Löscharbeiten behinderte wurde zunächst ein Platzverweis durch den Einsatzleiter der Fw ausgesprochen. Später wurde zu diesem Zweck die Polizei hinzugezogen. Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes nahmen eine Untersuchung des Eigentümers wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftung vor.

Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei der Brandursache um fahrlässige Brandstiftung, da der oben beschriebene Halogenscheinwerfer unbeaufsichtigt leuchtete und in dessen unmittelbarer Nähe ein Holztisch stand, dessen Tischdecke zunächst das Feuer entfachte.

Werte Bürgerinnen und Bürger, bei diesem Einsatz hat sich wieder gezeigt, dass es wichtig ist, die Augen auch für seine Nachbarn offen zu halten. Hätten die Anwohner die Feuerwehr nicht alarmiert, wäre der entstandene Schaden weitaus größer.

Falls sie eine ähnliche Situation erleben,
zögern sie nicht – wählen sie die 1 1 2 !!!

Illegales Feuer

Datum: ……………….. Dienstag, 14.04.2009
Alarmierung: …………. 20:30 Uhr (für Ortswehrleiter)
Eintreff E-Stelle: …….. 20:40 Uhr
Einsatzdauer: ………… 20 min.

Fahrzeuge Oow: ……… MTW
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Lage bei Eintreffen

In einer befestigten Feuerstätte hatte ein Bürger auf der hinteren Dorfstraße ein Grillfeuer entzündet. Als Brennstoff diente, neben unbehandeltem Holz, eine lackierte Tür.

Maßnahmen

Nach einer Belehrung des Bürgers zeigte dieser sich einsichtig und löschte darauf das Feuer selbst. Von einer Alarmierung weiterer Einsatzkräfte wurde daher abgesehen.

Werte Bürgerinnen und Bürger, beachten sie bitte in diesem Zusammenhang die Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz. Unter §13 wird dort das Abbrennen offener Feuer geregelt.

Schornsteinbrand

Datum: ……………….. Gründonnerstag, 09.04.2009
Alarmierung: …………. 08:48 Uhr
Eintreff E-Stelle: …….. 09:02 Uhr
Einsatzdauer: ………… 1,5 h.

Fahrzeuge Oow: ……… LF10/6, MTW
Fahrzeuge Now: ……… TLF16/25, LF8/TS8
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Beim Befeuern von Öfen in einem Wohnhaus am Querweg kam es zur Bildung einer Stichflamme aus dem Schornstein des Hauses. Starker Qualm breitete sich laut Zeugenaussagen in der Nachbarschaft aus. Darauf hin wurde die Feuerwehr alarmiert.

Lage bei Eintreffen

Flammen und Rauch waren nicht mehr feststellbar. Bei der Lageerkundung des Gruppenführers wurde ein heißes Ofenrohr im 1.OG festgestellt.

Maßnahmen

Der Angriffstrupp des LF10/6 Oow ging unter schwerem Atemschutz bis zur Schornsteinmündung auf das Dach vor. Zur Beobachtung wurde das Wetterblech entfernt. Der Schlauchtrupp brachte einen Pulverlöscher an der Reinigungsöffnung des Schornsteins im EG in Stellung. Zwei weitere Trupps des TLF16/25 Now übernahmen die Beobachtung der Schornsteinumgebung im 1. und 2. OG. Der Wassertrupp des LF10/6 Oow übernahm die Einsatzstellensicherung auf der Zufahrtsstraße zur Einsatzstelle.
Nach dem Eintreffen des zuvor alarmierten Schornsteinfegermeisters wurde unter dessen fachkundiger Anleitung das betreffende Rohr demontiert und gereinigt. Ebenfalls wurde der Schornstein komplett gefegt.

Die Ursache ist auf die Ansammlung von brennbarem Glanzruß im Inneren des Schornsteins (auf einer Strecke von ca. 0,5 m) sowie des Rohres zurückzuführen.

TH: Containerbergung

Datum: ……………….. Sonntag, 15.03.2009
Alarmierung: …………. 10:02 Uhr
Eintreff E-Stelle: …….. 10:15 Uhr
Einsatzdauer: ………… 45 min.

Fahrzeuge Oow: ……… LF 10/6, MTW
Einsatzkräfte Oow: ….. 11 (davon 8 Atemschutzgeräteträger)
Polizei: ………………… 1 Streifenwagen
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Die Anfahrt erfolgte ohne Nutzung von Sondersignal,
da die Situation dies nicht erforderte.

Lage bei Eintreffen

Am Containerplatz an der Dorfstraße (Gebiet Fleischergasse) lag ein Altkleidercontainer im Landwasser. Die Kleidung im Inneren hatte sich mit Wasser vollgesogen, was das Gewicht des Objekts erhöhte. Des Weiteren lagen an einer Brücke in der Nähe zwei Einkaufwagen ebenfalls im Wasser. Vandalismus ist die wahrscheinliche Ursache.

Maßnahmen

Bereits im Depot wurden von allen Einsatzkräften statt Lederstiefeln die Gummistiefel angelegt.
Nach Eintreffen an der Einsatzstelle wurde die Straße voll gesperrt. Dies geschah zum Einen durch den Wassertrupp, zum Anderen durch die Einsatzkräfte der Polizei.
Angriffstrupp und Melder rüsteten sich mit Wathosen aus, da die Wassertiefe an besagter Stelle ca. 1 Meter betrug.
Der Schlauchtrupp übernahm die Bergung der Einkaufswagen, da diese vom Ufer aus erreicht werden konnten.
Nachdem Angriffstrupp und Melder die Erstsicherung des Containers durchgeführt hatten, wurden Leinen am Objekt angeschlagen, um das Objekt mit Hilfe des LF zu bergen. (Hierbei zeigte sich erneut, dass die im Jahre 2005 gefällte Entscheidung ein geländegängiges Einsatzfahrzeug zu beschaffen richtig war: Nachdem sich das LF auf der feuchten Wiese festgefahren hatte, konnte es vom Maschinisten unter Nutzung “aller Register” wieder auf die Straße gefahren werden.) Eine Seitlich angebrachte Leite verhinderte das seitliche Rollen des Containers.
Nachdem der Altkleidercontainer mit vereinten Kräften wieder an seinen Stellplatz gebracht wurde erfolgte die Reinigung der Dorfstraße.
Die Standheizung des LF bot den Einsatzkräften die Möglichkeit zum Aufwärmen.

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