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- April 12th April 2010
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Der Straßenverkehr wird immer dichter und führt durch Baustellen und andere Maßnahmen immer stärker zu Behinderungen. Wenn dann noch aufgrund einer besonderen Gefahrenlage (z.B. ein Brand) Fahrzeuge mit Sondersignalen unterwegs sind, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Verzögerung auf diese Situation reagieren. (…)
Der Gesetzgeber räumt der Feuerwehr Sonderrechte im Straßenverkehr ein. Diese gestatten der Feuerwehr, unter bestimmten Voraussetzungen, die Regeln der StVO außer Acht zu lassen, (…) .
(…) Beim Übungseinsatz der Oderwitzer Feuerwehren in den Abendstunden des 12. November, konnten wir dann auch tatsächlich feststellen, dass die meisten Autofahrer der Feuerwehr vorbildlich den Vorrang gewährten, allerdings auch einige Lenker Probleme hatten, auf die Sondersignale angemessen zu reagieren. Deshalb für alle Leser hier noch mal der Hinweis:
Benutzt die Feuerwehr blaues Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen.
Das bedeutet, die zügige Vorbei- und Weiterfahrt des Einsatzfahrzeuges ist zu ermöglichen und wenn erforderlich, muss dafür gegebenenfalls äußerst rechts herangefahren, kurz angehalten oder langsam weitergefahren werden. Sie müssen also keine Notbremsung mitten auf der Fahrbahn machen, sondern einfach und zügig nach der nächsten geeigneten Ausweichmöglichkeit suchen, um die ungehinderte Weiterfahrt zu gewähren und niemanden dabei zu gefährden.
Sie können sicher sein, dass unsere Fahrer dankbar sind, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer auf diese besondere Situation einstellen und erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen. Schließlich sind wir Feuerwehrleute für Ihre Sicherheit unterwegs.
gekürzt nach M. Jahr