Sonder- und Wegerecht
- Mai 16th Mai 2008
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Der Straßenverkehr wird immer dichter und führt durch Baustellen und andere Maßnahmen immer stärker zu Behinderungen. Wenn dann noch aufgrund einer besonderen Gefahrenlage Fahrzeuge mit Sondersignalen unterwegs sind, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Verzögerung auf diese Situation reagieren. Aber auch die Fahrer der Einsatzfahrzeuge, egal ob Feuerwehr, Notarzt oder Polizei, müssen dann trotz der eingeräumten Sonderrechte mit hoher Konzentration unterwegs sein, um möglichst schnell, aber auch unbeschadet den Einsatzort zu erreichen. Denn oft entscheiden wenige Sekunden zur Rettung von Menschenleben oder über einen erfolgreichen Löscheinsatz, der möglicherweise auch Ihr Haus vor dem Niederbrennen bewahren kann. Deshalb stand Anfang November im Rahmen der Ausbildung der aktiven Abteilung das Thema „Sonder- und Wegerechte“ auf dem Dienstplan.
Sondersignale wie das “Martinshorn” hören sich so an: martinshorn5.wav
Der Gesetzgeber räumt der Feuerwehr Sonderrechte im Straßenverkehr ein. Diese gestatten der Feuerwehr, unter bestimmten Voraussetzungen, die Regeln der StVO außer Acht zu lassen, wobei jedoch Feuerwehrangehörige und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Gefahren entstehen dabei insbesondere durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Nichtbeachten der Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer, Überholen auf Verbotsstrecken usw.
Anhand verschiedener, im Modell nachgestellter Situationen wurde demonstriert, wie wir uns als Fahrer der Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr verhalten müssen und mit welchen Gefahren zu rechnen ist. Dabei wurde ganz deutlich, dass die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer umso größer wird, je größer die Abweichung von den Vorschriften der StVO ist.
Nur wenige Tage später, beim Übungseinsatz der Oderwitzer Feuerwehren in den Abendstunden des 12. November, konnten wir dann auch tatsächlich feststellen, dass die meisten Autofahrer der Feuerwehr vorbildlich den Vorrang gewährten, allerdings auch einige Lenker Probleme hatten, auf die Sondersignale angemessen zu reagieren. Deshalb für alle Leser hier noch mal der Hinweis:
Benutzt die Feuerwehr blaues Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen.
Das bedeutet, die zügige Vorbei- und Weiterfahrt des Einsatzfahrzeuges ist zu ermöglichen und wenn erforderlich, muss dafür gegebenenfalls äußerst rechts herangefahren, kurz angehalten oder langsam weitergefahren werden. Sie müssen also keine Notbremsung mitten auf der Fahrbahn machen, sondern einfach und zügig nach der nächsten geeigneten Ausweichmöglichkeit suchen, um die ungehinderte Weiterfahrt zu gewähren und niemanden dabei zu gefährden.
Sie können sicher sein, dass unsere Fahrer dankbar sind, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer auf diese besondere Situation einstellen und erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen. Schließlich sind wir Feuerwehrleute für Ihre Sicherheit unterwegs.