Sachsen verbietet Himmelslaternen
- April 12th April 2010
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In Sachsen wird die Benutzung der sogenannten Himmelslaternen untersagt.
Innenminister Albrecht Buttolo ordnete ein entsprechendes Verbot an und beauftragte
die drei Landesdirektion mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung.
Das Verbot tritt mit dem 01. Oktober 2009 in Kraft. Ein
Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann künftig mit einer
Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Innenminister Albrecht Buttolo: „In den letzten Monaten ist es bundesweit zu
Bränden gekommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht
abzuschätzen.“
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem
Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt
zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe
des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr
als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren
Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer
auszulösen.
In der Vergangenheit kam es bereits zu solchen beschriebenen Unglücksfällen, die mit dem Tod der durch Brand betroffenen Personen endete. Himmelslaternen sind unkontrollierbare Brandsätze! Also: Werden sie nicht zum Brandstifter!