Aus den Erfahrungen der letzten Einsätze haben wir festgestellt, dass viele Bürger nicht darüber informiert sind, dass die meisten Einsätze der Feuerwehr kostenfrei sind. Dabei sind nur Einsätze die durch mutwillige Herbeiführung eines Schadenfalls entstanden sind für den Verursacher kostenpflichtig (z.B.: Brandstiftung, unangemeldete Lagerfeuer, unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien, mißbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr, …). Wird ein Alarm “im guten Glauben” ausgelöst, ist dieser Einsatz nicht kostenpflichtig (z.B.: Beim Haus des Nachbarn qualmt es, was sich jedoch später als Grillfeuer herausstellt).

Die ausführliche Feuerwehrgebührensatzung kann auch in der Gemeindeverwaltung oder hier nachgelesen werden.

Durch diesen artikel möchten wir erreichen das Bürger die eine Notlage bemerken oder sich in einer befinden nicht erst über die Kosten nachdenken, sondern gleich die 112 wählen bevor der Schaden noch größer wird.

Steffen Thomas