Der Leitstelle Ostsachsen wurde ein Feuerschein in einem Waldgebiet an der Neuen Straße gemeldet.


Lage bei Eintreffen
Mehrere Personen befanden sich in der Nähe eines Lagerfeuers, welches im Wald brannte. Seit mehreren Tagen besteht jedoch auf Grund der anhaltenden Trockenheit Waldbrandwarnstufe 4.


Maßnahmen
Auf der Anfahrt rüstete sich der Angriffstrupp mit Atemschutzgerät aus. Die für die Feuerstelle Verantwortlichen erklärten sich bereit, das Feuer selbst zu löschen. Nach dem Abkühlen der Brandreste wurde die Stelle auf Wärmeentwicklung geprüft. Die Polizei stellte die Personalien fest.


Ergebnis/Auswertung
Die Verantwortlichen wurden über den Sachverhalt belehrt.


BÜRGERINFO :
Grundsätzlich sind für das Betreiben von Lagerfeuern verschiedene Verhaltensregeln zu beachten: So ist z.B. ausreichend Löschmittel bereitzustellen und ein Abstand zu Wäldern und Scheunen von mindestens 100m einzuhalten. Daruber hinaus ist vor dem Abbrennen die Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz zu Rate zu ziehen. Paragraph 13 regelt die Einzelheiten. Da das Entzünden selbst genehmigter Lagerfeuer durch die Bekanntgabe der entsprechenden Waldbrandwarnstufe untersagt ist, müssen vom Betreiber auch hier im Vorfeld Informationen eingeholt werden.

–> Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz
–> Aktuelle Waldbrandwarnstufe


Kurz und bündig

Einsatz.Nr.: 20. / 2015
Einsatzart: Brandeinsatz
Datum: Samstag, 08.08.2015
Alarmierung: 21:39 Uhr
Einsatzdauer: 1 Stunde
 
Fahrzeuge Oow: LF10, MTW
Fahrzeuge Now: TLF16
Weitere Kräfte/Behörden: Polizei
Anzahl Einsatzkräfte Feuerwehr: 18


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2015, 00:03