Brandeinsatz am Spitzberg
- August 28th August 2010
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Lage bei Eintreffen
Bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle war eine aus dem Wald am Spitzberg aufsteigende Rauchsäule sichtbar. Ein Haufen aus nasser Pappe und Holz schwelte auf einer Fläche von ca. 25m². In unmittelbarer Nähe befand sich eine Person, die augenscheinlich das Feuer gelegt hatte.
Maßnahmen
Nach Befragung der Person bestätigte sich, dass sie das Feuer legte. Sie glaubte sich im Recht und berief sich auf das sächsische Waldgesetz. Eine Genehmigung des Feuers von Seiten der Gemeindeverwaltung konnte diese nicht vorweisen.
Nach Eintreffen der Polizei wurde die Person vernommen und von der Einsatzstelle entfernt, da sie die Löscharbeiten behinderte und sich selbst gefährdete.
Das Feuer wurde von einem Trupp unter schwerem Atemschutz auseinandergerissen und abgelöscht. Die Löschwasserversorgung wurde durch das Oberoderwitzer LF10/6 (600l) sowie das Niederoderwitzer TLF16/25 (2500l) sichergestellt.
Ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wurde telefonisch zur Einsatzstelle bestellt.
–> Sächsisches Waldgesetz (unter § 15 finden sie die Bestimmungen zu „Feuer“)
–> § 13, Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz
–> Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
Einsatzart: ………………… Brandeinsatz
Datum: ……………………… Mittwoch, 04.08.2010
Alarmierung: ………………. 13:43 Uhr
Einsatzdauer: …………..… 60 min.
Fahrzeuge Oow: …….…… LF10/6, MTW
Weitere Feuerwehren: … Niederoderwitz (TLF16/25)
Sonstige Kräfte: ………… Polizei, Mitarbeiter Gemeindeverwaltung
Die zu Artikeln und Berichten aufgelisteten Kommentare spiegeln lediglich die Meinung unserer Leser wider. Sie müssen nicht der Meinung der Feuerwehr Oberoderwitz entsprechen. Alle Kommentare sind lediglich subjektive, persönliche Meinungsäußerungen und keine juristisch verwertbaren Tatsachen. Fakten sind ausschließlich den Einsatzberichten zu entnehmen.
§ 13, Abs. (1) und Abs. (2),
Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
„Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten
Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen
Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter
durch Rauch oder Gerüche entsteht.
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände
bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B.
extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagerfeuers
zu feuergefährlichen Stoffen o.ä. sein.“
nehmen wir einmal an, das sächsische Waldgesetz stünde über der Verordnung der Gemeindeverwaltung:
§ 15, Abs. (1) und Abs. (2) Pkt. 4., Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG):
„(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald darf außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
[…]
4. Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt
[…]“
mmmhhh… der abstand betrug nicht 30 Meter….
FAZIT: immer erst Fragen bevor man ein Feuer macht.!!!!!
hier noch einmal als Ergaenzung zu Willis Kommentar fuege ich den ganzen Paragraphen 15 ein woraus eindeutig hervorgeht, dass diese ganzen Verbote fuer den Waldbesitzer nicht gelten!
§ 15
Waldgefährdung durch Feuer
(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald darf außerhalb
einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle nur mit Genehmigung
der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald beschäftigt werden,
2. zur Jagdausübung Berechtigte,
3. Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,
4. Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30
Meter beträgt,
5. das Anzünden oder Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die bau- oder
gewerberechtlich genehmigt wurde.
Und jetzt noch die Ergaenzung das Polizeigesetz von Oderwitz von Willi unter Absatz 3 steht:
(3)
Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bodenimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen werden von dieser
Regelung nicht berührt.
Auf unseren naechsten Einsatz!
Urteil mit einem Lächeln von einem Außenstehendem.
Wenn ich so die Fotos betrachte,dann muß ich feststellen, daß die Oderwitzer Feuerwehr schon versteht wie man aus einer Mücke einen Elephanten macht. So viel Löschfahrzeuge wegen eines Feuers, was gar nicht mehr brennt.
Es ist ja nun mal so, daß die Feuerwehren neuerdings die kulturellen Mittelpunkte auf den Dörfern sind.
Beim nächsten Dorffest, kann ja die Feuerwehr einen Stand betreiben, wo man mit Kanonen auf Spatzen schissen kann. Wenn Jemand fragen söllte:“Wie seid ihr denn auf die Idee gekommen?“,dann
könnt Ihr ja antworten;“Nu, das haben wir doch schon mal am Spitzberg geübt.“
Aber nun mal „Spaß beiseite, Ernst komm her“. Ein bisserl blöd hat er sich schon angestellt, der Herr H.. Was mich, der sich manchmal am Sopitzberg aufhält mehr interessiert, es muß doch jemand die Männer mit den Spritzen arlamiert haben. Das ist nicht von Marx, sondern von mir:“Eine der markanntesten Triebfedern bei der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft ist der Neid!“
In einem Ort mit einem vernünftigen Ortsklima, hätte sich derjenige sagen können, „Aha, der Herr H. gokelt wieder mal, das kostet beim nächsten Feuerwehrball a Bier.“
Überlegt mal! Warum kommen denn Besucher in euren Ort? Der Spitzberg ist zum Anziehungspunkt Nr.1 (gemacht) worden. Also ordnet das Oderwitzer Großereinis richtig ein.
Einen Vorteil hat die Oderwitzer Feuerwehr.Bei den Zünglern auf den Dörfern, werden ja oft frustierte Junglöscher ermittelt, welche aus Mangel an Gelegenheiten selbst mal Hand anlegen. Die Sorgen sind in Oderwitz gebannt, also doch ein Erfolg! Kann man etwas am Spitzberg lernen? Ja, für die Feuerwehr. Es ist schwierig mit einer Hand die Spritze fotogerecht zu halten und mit der anderen Hand die Mappe mit den Vorschriften.
Und Herr H.? Beim nächsten Besuch werde ich ihm sagen:“Wenn Du schon ein Feuer machen mußt, dann mach mal ein richtiges. Damit es sich für die Feuerwehr lohnt.“
Und wenn es viel Aufregung wegen meiner Brandanalyse geben sollte, dann denkt bitte daran, daß man daran arbeiten sollte, daß Spitzbergbesucher nicht mal lachend sagen können:“Der größte Witz ist Oderwitz!“
@ Klaus Baumert:
Lieber Klaus, die Art wie du schreibst, legt nahe, dass du selbst nicht in einer Feuerwehr tätig bist. Unser Alarmstichwort zu Einsatzbeginn hieß: „Starke Rauchentwicklung am Spitzberg“. Da wir nichts genaueres wussten, rückten wir (wie bereits 2 mal am Spitzberg) zu einem vermeintlichen Waldbrand aus.
Schade, dass es deiner Meinung nach besser wäre, man hätte die Rauchsäule vom Dorf aus gesehen und gedacht: “Aha, der Herr H. gokelt wieder mal, das kostet beim nächsten Feuerwehrball a Bier.” Hätte es sich dann um einen tatsächlichen Waldbrand gehandelt, gäbe es jetzt wahrscheinlich keine Spitzbergbaude mehr!
Beim Ablöschen des Feuers handelten die Kameraden der Feuerwehr im Auftrag der Gemeindeverwaltung sowie der ebenfalls an der E-Stelle anwesenden Polizei.
Grüße.
@ Klaus Baumert:
@ „daß die Oderwitzer Feuerwehr schon versteht
wie man aus einer Mücke einen Elephanten macht“:
Jeder weiß wohl, was selbst eine glimmende (ich betone: glimmende, nicht brennende) Zigarette, die im wald weggeworfen wurde anrichten kann….
nebenbei bemerkt hatten wir zusätzlich waldbrandwarnstufe 3 !
Du argumentierst genau so, wie die Feuerwehren, die zu einer Rauchentwicklung auf der „Qualmstraße 3 in Feuerstadt“ gerufen werden, und sich denken: „ach da fahren wir nur mit zwei mann im PKW hin… ist ja eh nur die defekte Brandmeldeanlage im uns bekannten Betrieb“
@ feuerwehrmitglied:
das ist richtig… diese verbote gelten nicht für den waldbesitzer…
SOBALD ER PFLANZEN VERBRENNT!
ich sehe auf den Bildern nur leider vor lauter Pappe und Reste von Schukarton die Pflanzenteile nicht mehr…^^
folgerichtigerweise GELTEN wieder die 30m abstand, die ebenfalls nciht vorhanden waren bzw. die verordnung der GV, die nach wie vor eine SIMPLE ANMELDUNG des Feuers fordert
Hier haben sich die Kollegen aber weit aus dem Fenster gelehnt.
Nach den von euch veroeffentlichten Dokumenten ist das Feuermachen in saechs. Waeldern durch Waldbesitzer, Waldarbeiter und Jaeger legal!
Was verbrennt wird ist voellig irrelevant!
Das koennt ihr vorher gar nicht sehen!
Durch solche unnuetzen Einsaetze und nichtnachvollziehbaren Rechtfertigungen von der Amateurfeuerwehr verliert auch unsere Berufsfeuerwehr an Ansehen in der Bevoelkerung.
Und ich und meine Bfw-Kollegen muessen dann die Verhoehnungen von der Bevoelkerung ertragen!
Nochmal: Die Feuerwehr ist nicht Gott und muss sich an die anzuwendenen Regeln halten!
Das hat sie hier nicht getan!
Lest euch mal euren Text noch durch und merkt selbst wie einseitg ihr diesen Artikel schreibt.
Ich glaube ihr wolltet einfach nur den Waldbesitzer verhoehnen.
Herbert, Berufsfeuerwehr Muenchen
@ Berufsfeuerwehr:
Der Artikel ist objektiv geschrieben und schildert das Ereignis. Eine Wertung wird nicht vorgenommen. Es werden keine Namen genannt. Selbst die Identität der Person, die das Feuer legte, bleibt aus Datenschutzgründen ungenannt. Woher nimmst du die Annahme, dass wir über den „Waldbesitzer“ schreiben?
@ Berufsfeuerwehr:
Ich sehe kein Fenster, aus dem man sich lehnen könnte, wenn man sich auf gesetzestexte bezieht, die klar regeln, DASS NUR DAS VERBRENNEN VON PFLANZENTEILEN ERLAUBT ist.
vielmehr ist irrelevant, was die Feuerwehrleute vorher sehen, denn sie wurden gerufen, weil sich Bürger aus dem Ort Gedanken über eine 50m hohe rauchsäule am spitzberg machten…
Wenn ich das lese: „Amateurfeuerwehr“… die freiw. Feuerwehren befolgen die selben Dienstvorschriften, wie jede andere Feuerwehr und nur weil die sich nicht den ganzen tag auf der Wache aufhalten, heißt das keinesfalls, dass wir eine schlechtere ausbildung genießen oder weniger „drauf haben“…
„Unnütze Einsätze“… Wie jetz… ihr rückt nur aus, wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist, oder wie…?!
…lächerlich
Jetz muss ich mich mal einmischen ….
Ich finde es erstens mal eine Frechheit das einige Leute denken sie müssten die Arbeit der Feuerwehren
bemängeln oder gar in Frage stellen.
Zweitens finde ich es genau so schlimm wenn es Leute sind die Nichteinmal dabei waren und sich gar kein Bild von diesem Einsatz machen KÖNNEN! !DENN! was man auf den Bildern sieht ist gut und schön aber wenn man weiß wie der Einsatz abgelaufen ist und mit welchen Mitteln da Hantiert wurde ist nur für die Leute die dabei waren Nachvollziebar.
Mein Kommentar dazu ist die Feuerwehrmänner haben vollkommen korrekt gehandelt DENN!: man weiß vor solch einem einem Einsatz nie! ob es ein Waldbrand oder ein Herdfeuer ist.
Was bin ich froh, dass ich nicht in der Stadt von „Berufsfeuerwehr“ lebe.
Dort wird nämlich jeder Einsatz vorab überprüft, ob er vielleicht „unnütz“ sein könnte. Und wenn dann zum Beispiel in Bayern im Wald nur ein Haufen Abfall verbrannt wird, erfolgt ein sofortiger Abbruch.
Für diese Berufsfeuerwehr ist es ja auch überhaupt kein Problem, wenn das Feuer des Waldbesitzers dann außer Kontrolle geraten sollte. Die lausigen Amateure vom Dorf können da natürlich nicht mithalten.
Lieber Herbert, komm bitte mal von Deinen hohen Weißbiergaul runter und beurteile nur die Fakten. Wenn ich den Kommentar Nr. 8 lese, kann ich mir gut vorstellen, warum in München die BF-Kollegen von der Bevölkerung verhöhnt werden. Eben weil nicht bekannt war, was da brannte, war der Einsatz keineswegs „unnütz“ und hat vielleicht größeren Schaden verhindert. Und gerade deshalb genießen die Freiwilligen Feuerwehren hierzulande ein recht hohes Ansehen in der Öffentlichkeit.
Da stimm ich dir vollkommen zu Joscher:::
🙂
Nochmal @ Klaus Baumert:
1. „wegen einem Feuer, was gar nicht mehr brennt“… Du bist also der Meinung, lieber Klaus, dass wir gleich Fotos machen, wenn wir vom Auto springen oder wie darf ich verstehen?!… Woher willst du wissen, ob das Feuer richtig gebrannt hat, bevor wir die Bilder geschossen haben ?!…
Ferner kann ein Schwelbrand sehr viel drastischere Konsequenzen nach sich ziehen, denn nur weil man keine Flammen mehr sieht, heißt das nicht dass keine Verbrennung mehr stattfindet
2. „irgendwer muss die FW ja alarmiert haben“… Ja, und zwar die Leitstelle für den ehem. Kreis Löbau-Zittau und die bekamen einen Anruf von einem Bürger, der genau richtig gehandelt hat in dieser Situation
Koennt ihr bitte noch die Videoclips von dem Einsatz veroeffentlichen?
Es gibt noch Videoclips von dem Einsatz habe ich gehoert!
Danke
@ feuerwehrmitglied:
Tut uns leid, aber wir haben leider keine Videoclips zu diesem Einsatz!
Vielleicht hat derjenige, von dem du´s weißt selbst ein Video gedreht.
Mit freundlichen Grüßen.
@ feuerwehrmitglied:
das ist richtig… diese verbote gelten nicht für den waldbesitzer…
SOBALD ER PFLANZEN VERBRENNT!
Wo steht das denn?
Im saechs. Waldgesetz steht davon nichts.
Somit ist was ihr hier behauptet nicht gerichtsfest.
Laut saechs. Waldgesetz was in diesem Fall Anwendung findet, kann man verbrennen was man will.
Ihr koennt ja auch den saechs. Forst nachfragen.
Wieso legt ihr euch ueberhaupt mit dem an?
Das sind keine Volltrottel. Die haben sehr gute Hausjuristen und so einfach ans Bein pinkeln lassen sie sich nicht.
@ oderwitzer:
„Somit ist was ihr hier behauptet nicht gerichtsfest.“
Niemand hier will vor Gericht gehen! Dies ist eine Kommentarplattform für die User unserer Internetseite. Sie dient dem Zweck Meinungen auszutauschen und zu diskutieren.
„Wieso legt ihr euch ueberhaupt mit dem an?“
Niemand legt sich mit jemandem an! Der oben beschriebene Einsatz erfogte im Auftrag der Polizei/Gemeindeverwaltung. Die Kommentare unserer User beziehen sich wiederum auf den Einsatzbericht oben und spiegeln deren Meinungen bzw. Fragen wider.
Noch ein Hinweis: Wenn sich jemand mit dem Feuer-Verursacher anlegen möchte, dann nur die Gemeindeverwaltung. Die Feuerwehr ist lediglich ein Organ der Gemeinde, die zur Brandbekämpfung, Technischer Hilfeleistung etc. eingesetzt wird. Es liegt also in der Hand der Gemeindeverwaltung zu entscheiden, ob dieser Einsatz kostenpflichtig sein kann, ob dies vor Gericht geklärt wird, was der Einsatz kostet, …
Im Klartext: Wir Feuerwehrleute haben mit derartigen Entscheidungen nichts zu tun und kennen daher auch deren Antworten nicht. Wir sind zur Gefahrenabwehr da und nicht zum streiten.
@ Berufsfeuerwehr: „Was verbrennt wird ist voellig irrelevant!“
@ oderwitzer: „Laut saechs. Waldgesetz was in diesem Fall Anwendung findet, kann man verbrennen was man will. Ihr koennt ja auch den saechs. Forst nachfragen.“
Im Sächsischen Waldgesetz steht im §15 jedoch auch, dass eine Reihe anderer Gesetze von den dortigen Regelungen unberührt bleiben. Das heißt, diese anderen Gesetze sind ebenfalls zu prüfen. Da wir darüber hinaus wissen, dass Landesrecht von Bundesrecht gebrochen wird betrachten wir nachfolgend das „Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)“.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen [BimSchG, § 1].“
„Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für […] die Errichtung und den Betrieb von Anlagen [BimSchG, § 2].“
„Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind […]Grundstücke, auf denen […] Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können […]. Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind […] Luftverunreinigungen […]. Luftverunreinigungen […] sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. [Vgl. BimSchG, § 3, Abs. 5, 3 u. 4].“
Da folierte Pappe keiner natürlichen Zusammensetzung entspricht, entstehen bei der Verbrennung (insbesondere der Folie) unnatürlicher Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole und Geruchsstoffe.
Die Aussage von Willibald wäre demnach richtig: „[…] diese verbote gelten nicht für den waldbesitzer… SOBALD ER PFLANZEN VERBRENNT!“
Grüße
Ich glaube ihr koennt mal auf der Seite http://www.buskeismus.de/andreas_buske.htm nachschauen.
So ein Charakter wie Andreas Buske habt ihr bestimmt auch Willibald und Fred!
Toll nicht war! Ich finde es erheiternd.
Wir brauchen mehr von euch.
tschussi
Manu
@ manfred schmidt:
Ich weiß zwar nicht, was du damit sagen willst, aber wenn ich dich und einige unserer kommentierenden User richtig verstehe kann man es sich mit der Müllentsorgung einfach machen:
1.) Ein Stück Wald kaufen.
2.) Einen Haufen Papp-müll darin aufschichten
3.) Anzünden. – Fertig.
4.) Man könnte doch beim nächsten Mal auch ein paar alte Sommerräder gleich mit drauflegen. So 40 Stück sollten für den Anfang reichen.
Wozu brauchen wir dann eigentlich noch eine Müllabfuhr?
Jeder sollte ein kleines Stückchen Wald haben!
Und wieso denkt sich der Staat 100-seitige Gesetze aus ?!
Wenn ich dich falsch verstanden habe, berichtige bitte meine Meinung.
Grüße
Gebt uns statt Mülltonnen ein stück Wald von 1 mal 1 hektar … (dürfte reichen…) Sommerräder bring ich mit …. Kommt in die Feuerwehr und Erlebt so einen Einsatz mit dann sehen wir weiter … Die Feuerwehr braucht euch.. Unter anderem für solche Einsätze…