img_5904.JPGLage bei Eintreffen
Bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle war eine aus dem Wald am Spitzberg aufsteigende Rauchsäule sichtbar. Ein Haufen aus nasser Pappe und Holz schwelte auf einer Fläche von ca. 25m². In unmittelbarer Nähe befand sich eine Person, die augenscheinlich das Feuer gelegt hatte.

Maßnahmen
Nach Befragung der Person bestätigte sich, dass sie das Feuer legte. Sie glaubte sich im Recht und berief sich auf das sächsische Waldgesetz. Eine Genehmigung des Feuers von Seiten der Gemeindeverwaltung konnte diese nicht vorweisen.
Nach Eintreffen der Polizei wurde die Person vernommen und von der Einsatzstelle entfernt, da sie die Löscharbeiten behinderte und sich selbst gefährdete.
Das Feuer wurde von einem Trupp unter schwerem Atemschutz auseinandergerissen und abgelöscht. Die Löschwasserversorgung wurde durch das Oberoderwitzer LF10/6 (600l) sowie das Niederoderwitzer TLF16/25 (2500l) sichergestellt.
Ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wurde telefonisch zur Einsatzstelle bestellt.

–> Sächsisches Waldgesetz (unter § 15 finden sie die Bestimmungen zu „Feuer“)
–> § 13, Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz
–> Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)



Einsatzart: ………………… Brandeinsatz
Datum: ……………………… Mittwoch, 04.08.2010
Alarmierung: ………………. 13:43 Uhr
Einsatzdauer: …………..… 60 min.

Fahrzeuge Oow: …….…… LF10/6, MTW
Weitere Feuerwehren: … Niederoderwitz (TLF16/25)
Sonstige Kräfte: ………… Polizei, Mitarbeiter Gemeindeverwaltung


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