„Private Eigentümer von Wohngebäuden können einen Antrag auf Soforthilfe nach der Initiates file downloadRichtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Gewährung einer Soforthilfe für geschädigte Eigentümer von Wohngebäuden bei der SAB stellen.

Die Bestätigung der Gemeinde erfolgt vorab im Bauamt bei Frau Herbrig. Tel.: 035842/22362″ (www.oderwitz.de, 25.06.2013)

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