Datum: ……………….. Dienstag, 14.04.2009
Alarmierung: …………. 20:30 Uhr (für Ortswehrleiter)
Eintreff E-Stelle: …….. 20:40 Uhr
Einsatzdauer: ………… 20 min.

Fahrzeuge Oow: ……… MTW
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Lage bei Eintreffen

In einer befestigten Feuerstätte hatte ein Bürger auf der hinteren Dorfstraße ein Grillfeuer entzündet. Als Brennstoff diente, neben unbehandeltem Holz, eine lackierte Tür.

Maßnahmen

Nach einer Belehrung des Bürgers zeigte dieser sich einsichtig und löschte darauf das Feuer selbst. Von einer Alarmierung weiterer Einsatzkräfte wurde daher abgesehen.

Werte Bürgerinnen und Bürger, beachten sie bitte in diesem Zusammenhang die Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz. Unter §13 wird dort das Abbrennen offener Feuer geregelt.