Auch Spürnasen riechen keinen Rauch im Schlaf
Freitag, der 13. Februar, der 13. März und der 13. November sind für 2015 die offiziellen bundesweiten „Rauchmeldertage“.
Müde bin ich, geh zur Ruh… Wenn wir uns schlafen legen, bekommt auch unser Geruchssinn seine verdiente Pause. Bei einem Brand in den eigenen vier Wänden kann diese eigentlich gesunde Körpereigenschaft aber fatale Folgen haben. Sicheren Schutz bieten Rauchmelder – sie schlafen nie. Mit der Zeichentrickfigur „Herr Riecher“ informieren Feuerwehren, Schornsteinfeger, Versicherungen und der Einzelhandel in einer gemeinsamen Kampagne die Verbraucher zu den bundesweiten Rauchmeldertagen über vorbeugenden Brandschutz.

Bald bundesweite Rauchmelderpflicht
Aktuell haben mit Niedersachsen bereits elf Bundesländer eine Rauchmelderpflicht eingeführt, und Nordrhein-Westfalen folgt demnächst. Das Ziel der breit angelegten Aufklärungskampagne ist aber klar: bundesweiter Schutz vor lebensgefährlichem Brandrauch für die ganze Bevölkerung durch Rauchmelder. „Die Feuerwehr fordert bereits seit langem die Einführung einer Rauchmelderpflicht für alle privaten Wohnungen. Dabei geht es um den Schutz von Menschenleben. Rauchmelder sind Lebensretter, die in jede Wohnung gehören, in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Flur der Wohnung.“
Neues Qualitätszeichen für Rauchmelder in Langzeiteinsatz

Für Rauchwarnmelder in privaten Haushalten gibt es seit Herbst 2011 ein unabhängiges Qualitätszeichen. „Q“ kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder für den Langzeiteinsatz in privaten Wohnungen. Damit wird die Suche nach einem langlebigen Produkt zum Kinderspiel. Ähnlich wie andere Gütesiegel garantiert „Q“ den Verbrauchern, dass ein Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt. Zum Beispiel gewährleisten alle ausgezeichneten Produkte eine mindestens 10-jährige Lebensdauer von Batterie und Rauchwarnmelder.

Alle Informationen zum bundesweiten Rauchmeldertag und die Abenteuer von „Herr Riecher“ auf www.rauchmelder-lebensretter.de