Besucher des Spitzberges hatten von dort aus eine Rauchentwicklung im Ort festgestellt. Daraufhin benachrichtigten sie die Rettungsleitstelle, welche die Feuerwehr alarmierte. Beide Ortsfeuerwehren brachen sofort ihren geraden stattfindenden Ausbildungsdienst ab und begaben sich zur Einsatzstelle.


Maßnahmen
Zunächst wurde ein von der Leitstelle angegebener Supermarkt an der B96 angefahren. Da sich nach Befragung der dort befindlichen Personen keine Brandstelle ermitteln ließ, ging ein Gruppenführer zur Erkundung hinter die Bahnlinie. Weitere Fahrzeuge fuhren ins Oberoderwitzer Gewerbegebiet, da die Einsatzstelle dort vermutet wurde. Nachdem die Erkundungen abgeschlossen waren, wurde ein Lagerfeuer in einem an den Supermarkt angrenzenden Grundstück festgestellt. Da die verantwortlichen Personen die schriftliche Genehmigung für das Feuer vorweisen konnten, konnte der Einsatz abgebrochen werden.


Ergebnis / Auswertung
Der Einsatz blieb ohne Maßnahmen, da es sich um ein genehmigtes Lagerfeuer handelte.



BÜRGERINFO :
„Muss der Anrufer jetzt den Einsatz bezahlen?“ Diese Frage haben Sie sich vielleicht beim Lesen dieses Einsatzberichtes gestellt.
Da der Anrufer davon ausging, es könne sich bei dem gesichteten Rauchschwaden um einen eventuellen Gebäudebrand handeln, reagierte er richtig, indem er „lieber“ die Feuerwehr informierte. Somit handelt es sich um einen „Alarm im guten Glauben“. Dieser ist nicht kostenpflichtig, denn es gab eine Ursache (Rauch), die aus der Perspektive der Anrufers einen Brand vermuten ließ.
Hätte es keinen Rauch/kein Feuer in der Umgebung gegeben, wäre eher von einem „böswilligen Alarm“ auszugehen. Ein solcher wäre widerum kostenpflichtig sowie strafbar.


Kurz und bündig

Einsatz.Nr.: 5. Einsatz in diesem Jahr
Einsatzart: Fehlalarm
Datum: Freitag, 25.04.2014
Alarmierung: 19:15 Uhr
Einsatzdauer: 15 Minuten
 
Fahrzeuge Oow: LF10, MTW
Fahrzeuge Now: HLF10, TLF 16
Weitere Kräfte: