Seit Dezember 2012 ist die Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Oderwitz neu geregelt.

Neu ist darin ein Einsatzgeld in Höhe von 5,- €. Dies erhält jede Einsatzkraft ausgezahlt, die sich bei Alarm einsatzbereit am Depot einfindet.

Ebenfalls wurden die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger (Wehrleiter, Gerätewart, Jugendfeuerwehrwart, …) angehoben. Der Gemeindewehrleiter erhält beispielsweise künftig 65,-€ pro Monat.

Sonstige Vorteile einer Mitgliedschaft in der Oderwitzer Feuerwehr erfahren sie hier.