In der warmen Jahreszeit freut man sich auf Dinge wie Grillen am Lagerfeuer. Doch leider passiert es nicht selten, das dadurch auch Waldbrände verursacht werden. Diese Seite soll ihnen behilflich sein, Gefahren selbst abschätzen zu können und durch Ihr richtiges Verhalten mitzuhelfen, Waldbrände zu vermeiden.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Oderwitz sind die Bestimmungen zum Abbrennen von offenem Feuer unter §13 geregelt.

In diesen Bestimmungen wird u.a. auf die aktuelle Waldbrandwarnstufe verwiesen:”Das Abbrennen ist zu untersagen […], wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagerfeuers zu feuergefährlichen Stoffen o.ä. sein. (Polizeiverordnung Oderwitz, Stand: 13.01.2009, S.4).” Das heißt, dass das Abbrennen des angemeldeten Feuers u.U. unterbleiben muss, sollte die Waldbrandwarnstufe zu hoch sein.

Um sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe informieren zu können, hat der Freistaat Sachsen eine Übersichtskarte online gestellt. Diese wird täglich aktualisiert und steht ihnen hier zur Verfügung:

–> Karte: Waldbrandwarnstufe

Verhaltensregeln im Wald (gelten unabhängig von der aktuellen Waldbrandwarnstufe!!!)

* Verbot von Umgang mit offenem Feuer (Rauchen, Grillen, Lagerfeuer, Himmelslaternen)
* offene Feuer außerhalb von Wäldern bedürfen eines Sicherheitsabstand von 100m zum Wald. (Ausnahmen können von den zuständigen unteren Forstbehörden genehmigt werden.)
* Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Himmelslaternen in der Nähe von Wald geboten, da diese durch Wind unkontrolliert in benachbarte Waldbestände abgetrieben werden und so Waldbrände verursachen können.
* Verbot des Befahrens nichtöffentlicher Waldwege mit Motorfahrzeugen
* Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren (Transportgrundlage für Feuerwehren und Rettungskräfte) (Vgl. SächsWaldG §§ 11,13).

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4

* Es wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr empfohlen, Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden.
* Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.
* Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.

Überwachung der Waldgebiete
“In der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 15.Februar bis zum 15.Oktober werden die Waldgebiete der Waldbrandgefahrenklasse A und B innerhalb der nordsächsischen Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen ab ausgewiesener Waldbrandwarnstufe 1 durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit überwacht.
Die Überwachung erfolgt durch ein kameragestütztes Automatisches Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS, vgl. Foto)). Im kleineren Umfang werden zudem noch Feuerwachtürme mit Beobachtern besetzt. (Http://www.landwirtschaft.sachsen.de, 29.04.2009).”